Eurotopia Vision eines
   demokratischen Europa
EUROTOPIA ist die Vision eines „transnationalen“ Europa, einer „trans-
nationalen Demokratisierung“                
, die seit den 1970er  Jahren immer
wieder auftaucht und in verschiedenen Treffen diskutiert werden, wobei die
Erfahrungen des politischen Systems der Schweiz, einschliesslich der
„direkten Demokratie“, einbezogen wird. 
Nach dieser Vision könnte eine europäische Verfassung folgende
Bestimmungen enthalten:
1.
Die Europäische Verfassung (EV) wird rechtskräftig, nachdem in jedem
Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) in einer nationalen Referen-
dumsabstimmung die Mehrheit der Wahlberechtigten ihr zugestimmt
haben.
2.
Jede Änderung und Erweiterung der EV bedarf im Rahmen einer
europäischen Referendumsabstimmung der Zustimmung der Mehrheit
der EU-Bürger sowie der Zustimmung von drei Vierteln der EU-
Mitgliederstaaten ("Doppelmehr").
3.
Änderungen der EV können vom Europäischen Parlament und von den
Bürgern selber vorgeschlagen werden. Dazu bedarf es 5 Prozent der
Unterschriften der stimmberechtigten EU-Bürger; diese Unterschriften-
zahl muss mindestens je ein Prozent der Wahlberechtigten aus jedem
EU-Mitgliedsstaat enthalten. Die beiden Kammern des Europäischen
Parlamentes (EP) empfehlen den EU-Bürgern eine Zustimmung oder
Ablehnung der EV-Änderung. Die Erstunterzeichner einer Verfassungs-
änderung können ihre Initiative auch zurückziehen.
4.
In der EV werden ein einheitlicher Grundrechtsschutz für alle EU-Bürger
gemäss der EMRK festgesetzt ebenso wie soziale und ökologische
Grundnormen sowie die Rechte von Minderheiten und transnationalen
Regionen. Diese Grundnormen und Rechte dürfen von den EU-Staaten
erweitert nicht aber unterschritten werden. Die EV grenzt genau jene
Bereiche ab, in denen die EU europäisches Recht setzen darf.
5.
EU-Gesetze bedürfen der Zustimmung beider Kammern des EP, der
Vertretung der EU-Bürger - den Abgeordneten - ebenso wie der Ver-
tretung der EU-Staaten. In der letzteren ist jeder Staat unbesehen seiner
Grösse mit je drei Senatoren vertreten. Diese werden nach dem jeweils
dafür vorgesehenen nationalen Wahlrecht gewählt. Die Abgeordneten
werden nach einem gemeinsamen, proportionalen Wahlrecht gewählt.
6.
Jeder Staat hat das Recht, sich durch einen nationalen Referendums-
entscheid mit der Mehrheit seiner wahlberechtigten Bürger aus dem
Geltungsbereich einer EU-Rechtsnorm, beziehungsweise eines EU-
Gesetzes, auszuklinken ("opting out").
7.
Ein Prozent der Stimmberechtigten eines EU-Staates oder einer
transnationalen Region können jederzeit dem EP Anträge für EU-
Rechtsänderungen stellen, die gleichwertig sind den Anträgen der
Mitglieder des EP.
8.
Die Nachteile, welche wegen der Grösse, Sprachenvielfalt und Struktur
der EU den Handlungsmöglichkeiten und Handlungschancen für Bürger,
Bürgergruppen und Bürgerbewegungen auf transnationaler Ebene
erwachsen, werden aus einem EU-Demokratie-Ressourcen-Fonds
abgebaut.
9.
Jeder Mitgliederstaat der EU kann aus der EU austreten.
Dabei wurde von Alfred Heineken die Aufteilung der Europä-
ischen Union in 75 Regionen, angeregt, die sodann die
Vereinigten Staaten von Europa bilden sollen. Veröffentlicht
wurde diese im Jahre 1992 im Buch “The United States of
Europe (a Eurotopia?)”.
Ausgangsüberlegung Heinekens war die Annahme, ein
Europa mit seinerzeit 350 Mio. Einwohnern sei unregierbar,
weshalb eine Dezentralisierung in Regionen mit 5 bis 10
Millionen Einwohnern geboten sei.
Die vom Leidener Historiker Wim van den Doel vorge-
schlagene Unterteilung in die diversen Regionen beruhte auf
Konsultationen Heinekens mit Henk Wesseling, damals Pro-
fessor der allgemeinen Geschichte an der Universität Leiden.
Grundlage waren dabei die ethnischen Verbreitungsgebiete,
nach denen sich die Aufteilung richtete.
Die Vereinigten Staaten von Europa nach
Heineken/Van den Doel/Wesseling
Diese sollte unter dem Motto "vor allem die Vormachtstellung der großen EU-
Mitgliedsstaaten beseitigen” und so mehr Stabilität, Gleichheit und Friede
gewährleisten. Zugleich sollte auch die Verwaltung effizienter strukturiert
werden. (Quelle: Wikipedia, dort gibt es weitere Quellenangaben) 
Die Unterteilung Europas in 75 Regionen beruht dabei vorwiegend auf der
Philosophie von Leopold Kohr, siehe ...