Urheberrechtsreform/Uploadfilter: 
Bevor das Parlament voraussichtlich Ende März ein letztes Mal über den Text
abstimmt, machen Kritiker gegen die Reform mobil. Zu ihnen gehört auch die
österreichische NGO epicenter.works, die kürzlich die länderübergreifende
Kampagne Pledge 2019 gestartet hat....    
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Proteste und Demonstrationen werden nun (6.3.) immer massiver...
Vor allem bei den Jugendlichen und bei prominenten YouTubern...              
Einige Kommentare dazu ...
23.3.: Kurz vor der Abstimmung gibt es nun EU-weite Proteste und Mas-
sendemonstrationen...
Worum geht es nochmals kurz zusammengefasst:
Konkret sind es zwei Artikel, die für den heftigsten Protest sorgen.
Der erste große Zankapfel ist Artikel 13. Diesem zufolge müssen Internet-
Plattformen verhindern, dass urheberrechtlich geschützte Werke auf ihren
Seiten zugänglich sind. Um nicht haftbar gemacht zu werden, könnten die
Betreiber Upload-Filter verwenden. Sie sollen geschützte Texte, Bilder oder
Audiodateien automatisch erkennen und ein Hochladen blockieren. Diese
Filter sind stark umstritten – denn sie seien nicht in der Lage, Urheber-
rechtsverletzungen von legalen Nutzungen zu unterscheiden, so die Kritik.
Außerdem würden solchen Upload-Filter Zensur begünstigen.
Brisant ist aber auch Artikel 11. Dieser sieht unter anderem vor, dass
Internet-Plattformen in Zukunft zahlen sollen, wenn sie kleine Ausschnitte
oder Überschriften von Presseerzeugnissen („Snippets“) zeigen.
Allerdings scheint man dabei vergessen zu haben, dass Nachrichtentexte
(und noch weniger nur kleine Ausschnitte oder Überschriften!!!) nicht unter
das Urheberrecht fallen, wenn sie sich im Wesentlichen auf die übliche und
zweckmäßige Wiedergabe tatsächlicher Geschehnisse beschränken.
Denn es fehlt in diesem Fall die für einen Urheberrechtsschutz erforder-
liche schöpferische Leistung. Außerdem gilt, dass Gedankengut und Fak-
ten nicht geschützt sind. Die (Fach-) Information ist vielmehr Allgemeingut   
und steht jedermann zur Verfügung.
6.3.2019
aktualisiert 25.3.19