Die römisch-katholische Kirche, Selbstbezeichnung katholische Kirche (griech.
καθολικός katholikos‚ allgemein, über alles beziehungsweise alle herabkommend,
allgemeingültig‘), ist die größte Kirche innerhalb des Christentums. Sie umfasst 23
Teilkirchen eigenen Rechts mit eigenem Ritus, darunter die nach Mitgliederzahl
größte lateinische Kirche und die katholischen Ostkirchen. Mit den anglikanischen,
den altkatholischen und den orthodoxen Kirchen teilt die katholische Kirche alle
sieben Sakramente einschließlich des Weiheamtes, aufgegliedert in Bischof,
Priester und Diakon (Klerus). Unterscheidendes Merkmal ist die Anerkennung des
Primats des römischen Bischofs über die Gesamtkirche.
Der Begriff „römisch-katholische Kirche“ entstand im Gefolge der Reformation
zur einfacheren Unterscheidung der gespaltenen christlichen Bekenntnisse.
Gemeint ist die katholische Kirche, die den Primat des Papstes anerkennt. Da der
römisch-katholische Kirchenbegriff eine konfessionelle Verfassung der Kirche
wegen ihrer Singularität nicht kennt, lehnt sie diese Bezeichnung ab.
In der Regel bezeichnet sich die römisch-katholische Kirche selbst nur mit
„katholische Kirche“ oder theologisch ausführlich als „die eine, heilige,
katholische und apostolische Kirche“. Die Bezeichnung „lateinische Kirche“
bezieht sich auf die katholische Kirche des Abendlandes („Westkirche“) im
Gegensatz zu den unierten Ostkirchen.
Die katholische Kirche versteht sich theologisch als die katholische Kirche: Nach
ihrer Auffassung kann es nur eine katholische, das heißt universelle Kirche Jesu
Christi geben, und in ihr selbst ist diese eine Kirche auf so einzigartige Weise
verwirklicht, dass es keine andere katholische Kirche geben kann.
Die römisch-katholische Kirche beruft sich traditionell auf die Gründung durch
Jesus Christus selbst, insbesondere auf das sogenannte „Felsenwort“ an den
Apostel Petrus (Mt 16,18–19 EU). (Ob historisch tatsächlich von einem
eigentlichen Kirchengründungsakt Jesu Christi ausgegangen werden kann, ist auch
unter römisch-katholischen Theologen umstritten. Meist wird in heutiger
Ekklesiologie ein Zusammenwirken von vorösterlichen Wurzeln (Jesu endzeitliche
Sammlung des Gottesvolkes), einem österlichen Impuls (Kirche als Gemeinschaft
derer, die dem auferstandenen Jesus Christus nachfolgen) und pfingstlicher
Geistgabe (Kirche als Gemeinschaft, in der der Heilige Geist gegenwärtig ist) als
Ursprung der Kirche angesehen.)
Um die Jahre 30 bis 33 wird daher von der Entstehung der ersten Gemeinden, also
der Urkirche, ausgegangen. Die römisch-katholische Kirche betrachtet sich mit
dieser Urkirche in ununterbrochener Kontinuität stehend und nimmt auch die
direkte Gründung durch Jesus Christus in Anspruch. Sie sieht diesen
Zusammenhang institutionell, insofern die christliche Gemeinde von Rom
traditionell als Gründung des Apostels Petrus angesehen wird, und der Papst als
Bischof von Rom direkter Nachfolger Petri ist.
Die katholische Kirche besteht aus 23 Teilkirchen eigenen Rechts (eigener Ritus),
deren weitaus größte die Lateinische ist. Die übrigen 22 Teilkirchen erstrecken
sich auf die anderen Ritenfamilien; es sind andere Kirchen oder deren Teile, die
sich im Laufe der letzten 1000 Jahre mit Rom versöhnt haben, ihren historisch
gewachsenen Ritus aber beibehalten haben. Die Maroniten besitzen einen
eigenständigen Ritus und sind als Ganze mit Rom uniert.
Äußeres Merkmal der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist neben der
gemeinsamen Glaubenslehre die Anerkennung des päpstlichen Primats, das heißt
der spirituellen und juristischen Leitungsfunktion des Papstes. Dieser übt jedoch
nur über die Lateinische Kirche patriarchale Gewalt aus; die übrigen Teilkirchen
haben meist eigene Patriarchen oder Großerzbischöfe mit abweichender
Jurisdiktion.
Das Zweite Vatikanische Konzil bezeichnete die Gemeinschaft der Glaubenden in
der Kirche als das Volk Gottes. In diese Gemeinschaft wird man durch die Taufe
aufgenommen, die nach Lehre der Kirche dem Täufling ein unauslöschliches
Siegel einprägt. Jeder Katholik hat durch Taufe und Firmung Anteil an der
Sendung der Kirche in die Welt (Laienapostolat). Ungeachtet des besonderen
Dienstes einiger Mitglieder der Kirche als Lehrer oder Hirten erkennt das Konzil
eine „wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit
zum Aufbau des Leibes Christi. Der Unterschied, den der Herr zwischen den
geweihten Amtsträgern und dem übrigen Gottesvolk gesetzt hat, schließt eine
Verbundenheit ein, da ja die Hirten und die anderen Gläubigen in enger Beziehung
miteinander verbunden sind.“
Als unverzichtbares Strukturelement wird das Petrusamt mit seinem
Primatsanspruch angesehen, das gemäß katholischer Lehre von Petrus (Mt
16,18–19 EU) auf alle seine Nachfolger im römischen Bischofsamt übergeht. Die
katholische Kirche ist hierarchisch strukturiert; unter „Hierarchie“ versteht man
dabei die feste Struktur, gemäß der die Kirche durch geweihte Amtsträger geführt
wird. In der katholischen Kirche ist das Weihesakrament den Männern
vorbehalten. Der Ortsbischof, der als örtlich verantwortlicher Teil der Hierarchie in
den Ostkirchen denn auch „Hierarch“ heißt, hat dabei für seinen Bereich die
Leitungs-, Lehr- und Heiligungsgewalt. An allen drei Gewalten sind Kleriker
sowie in eingeschränktem Maße besonders beauftragte Laien beteiligt.
Die höchste Autorität in der Weltkirche hat sowohl der Papst als auch das
Bischofskollegium in Einheit mit dem Papst.
Der Papst ist Haupt des Bischofskollegiums und übt höchste, volle, unmittelbare
und universale Jurisdiktion über die ganze Kirche aus. In seiner Rechtsausübung
ist er nicht beschränkt (can. 331 CIC). Diese Gewalt wird auch als Primatialgewalt
bezeichnet. Der Papst wird in seinen Aufgaben von der Bischofssynode und dem
Kardinalskollegium beraten. Daneben existiert die Kurie als maßgebliches Organ
für die Regierung der Kirche.
Unterhalb der höchsten Autorität der Weltkirche sind Teilkirchenverbände die im
Verfassungsrecht der Kirche vorgesehenen Zusammenschlüsse von Teilkirchen (v.
a. Diözesen). Sie dienen als Ausdruck der Communio Ecclesiarum dem Verhältnis
von Gesamtkirche und Teilkirche.
Jeder Diözese steht ein Bischof vor, der als solcher Nachfolger der Apostel ist. Ihm
kommt über seine Teilkirche die ganze Gewalt zu, mit Ausnahme dessen, was von
der höchsten kirchlichen Autorität einer übergeordneten Instanz zugewiesen
wurde. Die Amtsgewalt der Bischöfe leitet sich nach can. 381 § 1 nicht vom Papst
ab, die Bischöfe sind also keineswegs bloß „örtliche Vertreter des Papstes“,
sondern eigenberechtigte Leiter ihrer Teilkirche. Jede Teilkirche muss in Pfarreien
untergliedert sein (can. 374 § 1 CIC). Ihr ist ein Priester als Pfarrer zuzuordnen.
Für alle drei Weihestufen des Klerus – Bischof, Priester und Diakon – ist in der
lateinischen Kirche der Zölibat regelmäßig vorgeschrieben. Eine Ausnahme bildet
der Ständige Diakonat, der nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil
wiedereingeführt wurde. Eine Heirat ist jedoch nur vor der Weihe zum Ständigen
Diakon möglich. In den unierten Kirchen gelten zum Teil andere Regelungen. Für
das Bischofsamt wird der Zölibat verlangt, so dass Bischöfe zumeist dem
Mönchsstand entstammen.
Das Zweite Vatikanische Konzil hat betont, dass die kirchlichen Glaubensinhalte
von unterschiedlichem Gewicht sind: „Beim Vergleich der Lehren miteinander soll
man nicht vergessen, dass es eine Rangordnung oder Hierarchie der Wahrheiten
innerhalb der katholischen Lehre gibt, je nach der verschiedenen Art ihres
Zusammenhangs mit dem Fundament des christlichen Glaubens.
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Dreifaltigkeit: Gott ist in drei Personen einer: Jesus Christus ist als Sohn
Gottes eines Wesens mit Gott, dem Vater und Schöpfer der Welt, und wird
mit ihm zusammen und dem Heiligen Geist als ein Gott angebetet und
verherrlicht (siehe Menschwerdung Gottes). Durch den Tod am Kreuz und
seine Auferstehung hat die zweite göttliche Person, der Sohn Gottes, die
Sünden der Welt auf sich genommen und den Weg der Erlösung aus Sünde
und Tod für alle Menschen geöffnet.
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Gottes Wirken in der Welt: Gott ist nicht nur der Schöpfer, sondern greift
aus Liebe zu jedem einzelnen Menschen aktiv in die Welt ein
(Erlösungshandeln); sein Wirken ist gemäß der Theodizee-Frage jedoch
nach menschlichen Maßstäben nicht komplett begreifbar.
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Die katholische Kirche sieht sich in der Nachfolge der Apostel, deren
Glaubensbekenntnis sie in der Kraft des Heiligen Geistes durch die Zeiten
bewahrt, vertieft und angesichts neuer Fragestellungen klärt. Diese Tradition
der Kirche, deren wichtigster und deshalb eigenständig genannter („die
Heilige Überlieferung und die Heilige Schrift“), aber nicht einziger Teil die
Bibel ist, bildet ihre Lehrgrundlage. Die apostolische Sukzession ist der
Garant für die Apostolizität der Kirche sowie für die Bewahrung der
Tradition. Sie besagt, dass die Bischöfe durch eine ununterbrochene Kette
von Handauflegungen in der Nachfolge der Apostel stehen.
Gott schenkt nach katholischer Lehre den Menschen das Heil durch die
Sakramente. Die katholische Kirche kennt sieben Sakramente: Taufe,
Firmung, Eucharistie, Beichte, Krankensalbung, Weihesakrament und Ehe.
Mit Ausnahme der Taufe, die in Todesgefahr von jedem Menschen, der
beabsichtigt, das zu tun, was die Kirche tut, gespendet werden kann, können
die Sakramente nur in der und durch die Kirche vermittelt werden.
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Marien- und Heiligenverehrung: Menschen, die ihr Leben auf Christus hin
geführt haben, können anderen Glaubenden als Vorbilder dienen. Unter den
Heiligen dient besonders die Gottesmutter Maria als Vorbild, sie wird unter
anderem als „Urbild der Kirche“ verehrt. Die Heiligen gelten als
Fürsprecher bei Gott, da man davon ausgeht, dass sie sich bereits in der
Gemeinschaft mit Gott befinden. Die universale Heilsmittlerschaft Christi,
auf den alle Heiligen verweisen, wird dadurch nicht in Frage gestellt,
sondern unterstrichen. Die Prozesse der Selig- und Heiligsprechung der
katholischen Kirche sind sehr umfangreich und können mehrere Jahrzehnte
dauern. Dies gilt auch für die Anerkennung von Christus-, Marien- und
Heiligenerscheinungen, auf die sich die Wallfahrtsorte gründen.
Die Morallehre der katholischen Kirche ist seit den Anfängen dadurch geprägt, an
den Idealen der Bergpredigt festzuhalten und zugleich den Bedingungen der
irdischen Realität Rechnung zu tragen.
Der Bergpredigt folgend sind die zentralen katholischen Wertsetzungen Liebe,
Wahrheit, Gewaltlosigkeit, Besitzverzicht, Gerechtigkeit, Treue, Keuschheit. Die
Umsetzung in kirchliches und, wo möglich, staatliches Recht geschieht in immer
neuen Anläufen und unter innerkirchlichen und gesellschaftlichen Konflikten.
Lange waren Themen wie Eid, Wehrpflicht oder Kapitalismus umstritten. Hier ist
die katholische Morallehre traditionell eher kompromissbereit.
Seit etwa 1968 steht mit der Enzyklika Humanae Vitae zeitgleich mit den
soziokulturellen Umwälzungen fast ausschließlich die Ehe- und Sexualmoral im
Mittelpunkt der Beachtung und Auseinandersetzung. Das kirchliche Lehramt hat
sich immer wieder eindeutig im Sinn der Zusammengehörigkeit von Sexualität,
lebenslanger Treue und Fortpflanzung und damit gegen Ehescheidung, künstliche
Empfängnisverhütung und die Gleichwertigkeit der Homosexualität
ausgesprochen.
Noch größere Bedeutung kommt dem Lebensschutz zu, weshalb Abtreibung,
Sterbehilfe, Klonen, Todesstrafe, Eugenik und Angriffskrieg abgelehnt werden.
Einige Dogmen und Doktrinen der Kirche sind aber auch innerkirchlich seit dem
Zweiten Vatikanischen Konzil umstritten. Die katholische Moraltheologie vertritt
die Ansicht, dass die Werte des Evangeliums dem Naturrecht nicht widersprächen,
sondern dessen letzter und höchster Ausdruck seien.
Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie,
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