Glyphosat in der EU -  Mehrheit für Verlängerung
Die EU-Länder haben die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels
Glyphosat für weitere fünf Jahre gebilligt. 18 Mitgliedsstaaten haben für den
Vorschlag der Kommission für eine Verlängerung um fünf Jahre gestimmt,
Österreich sei dagegen gewesen. Damit sei die nötige qualifizierte Mehrheit
erreicht.
Der Wirkstoff wird seit 40 Jahren auf Feldern eingesetzt. Die derzeitige Glyphosat-
Zulassung für die EU läuft am 15. Dezember ab. Das Verfahren um die Neuzulas-
sung hatte sich monatelang hingezogen, weil sich im Kreis der Mitgliedsländer
lange weder dafür noch dagegen eine ausreichende Mehrheit fand.
Möglich wurde der Beschluss unter anderem deshalb, weil Deutschland, das sich
bisher enthalten hatte, nunmehr für eine fünfjährige Verlängerung stimmte. Gegen
Glyphosat votierten neben Österreich auch Frankreich, Italien, Belgien, Griechen-
land, Kroatien, Zypern, Luxemburg und Malta. Portugal enthielt sich der Stimme.
Das EU-Parlament hatte in einer - rechtlich nicht bindenden Resolution -
verlangt, dass Glyphosat nur noch sehr eingeschränkt zugelassen und ab 15. De-
zember 2022 europaweit verboten werden soll (an diesem Beispiel sieht man wieder,
wie undemokratisch die EU ist ....!!)
Kernbestandteil BAYER-Deal mit MONSANTO
Die Verlängerung ist nicht nur für Landwirtschaft und Verbraucher bedeutend,
sondern auch für den deutschen Chemieriesen Bayer, der den Glyphosat-Erfinder
Monsanto für mehr als 60 Milliarden Dollar übernehmen will.
Die Hersteller von Glyphosat drohen inzwischen mit Schadenersatzforder-
ungen in Milliardenhöhe, falls der Stoff nicht wieder zugelassen wird und es
dabei zu „Rechtsverstößen“ komme. Das meldete der „Tagesspiegel“ Anfang
November aus der Kommission.
SPÖ für nationalen Ausstieg
Die SPÖ will nun einen nationalen Glyphosat-Ausstieg erreichen: „Wir werden
dazu einen Gesetzesantrag im Parlament einbringen, mit dem wir erreichen, dass
dieses Gift nicht mehr in Österreich verwendet werden darf“, erklärte der
geschäftsführende SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder.
Quelle und gesamter Artikel: http://orf.at/stories/2416610/2416611/
27.11.2017