In dem Verfahren trägt zunächst ein Postulator der Heimatdiözese die Akten
des „Diener Gottes“ zusammen und verteidigt ihn gegen einen „Justizpro-
motor“, der Hindernisse einer Seligsprechung aufzudecken hat. Das ist ein
aufwendiges Sammeln von Dokumenten und Zeugenaussagen über den
Lebenswandel und die sieben Tugenden eines Kandidaten, den theologischen -
Glaube, Hoffnung und Liebe - und den „Kardinaltugenden“: Weisheit, Gerech-
tigkeit, Mäßigung und Stärke. Die Kirche verlange von einem Heiligen den
„heroischen Tugendgrad“, die „außerordentliche, herausragende Tugend-
haftigkeit“, wie sich Lombardi ausdrückte.
In Rom muss dann der Postulator in der zweiten Phase den „Diener Gottes“ in
einer Theologenkommission der Kongregation für die Selig- und Heiligsprech-
ungen gegenüber einem Glaubenspromotor der Kurie verteidigen. Schließlich
präsentiert der Präfekt der Kongregation den abgeschlossenen Prozess dem
Papst.
Ohne ein Wunder geht nichts
Das ist der menschliche Anteil am Verfahren. Um die göttliche Nähe des
„Zeugen göttlicher Heiligkeit“ zu beweisen, muss der Postulator auch belegen,
dass Gott auf Fürsprache des Verehrungswürdigen mit Wundern half.
Gott ist mithin selbst gefragt. In der Regel müsse nachgewiesen werden, sagte
Lombardi, dass nach dem Tode eines Heiligen ein Kranker „medizinisch uner-
klärbar geheilt wurde“, weil er den Heiligen um Fürsprache bei Gott gebeten
hatte. Dieser Nachweis ist das selbständige Verfahren einer Ärztekommission
bei der Kongregation für Heiligsprechungen. So stellten diese Ärzte zum
Beispiel fest, dass Floribeth Mora Diaz aus Costa Rica auf medizinisch
unerklärliche Weise von einem Aneurysma im Gehirn geheilt wurde, als sie am
Tag der Seligsprechung von Johannes Paul II. um seine Fürsprache bei Gott
betete.
http://www.faz.net/aktuell/politik/papst-johannes-paul-ii-und-johannes-xxiii-
werden-heilig-gesprochen-12908717-p2.html
Quelle: