Die Abgabenquote ist eine Kennzahl,
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die den Anteil von Steuern und Sozialabgaben an der
Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt BIP) eines Landes in Prozent
angibt,
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die einen Vergleich der Abgabenbelastung zwischen Ländern
ermöglicht,
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die einen Anhaltspunkt gibt über den Umfang der Staatstätigkeit in einer
Volkswirtschaft
Berechnung der Abgabenquote
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Entscheidend für die Höhe der Abgabenquote ist der Umfang der Leis-
tungen, die durch den Staat erbracht werden, und inwieweit diese Leis-
tungen durch die Erhebung von Steuern und Abgaben finanziert werden.
Einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Kennzahl hat auch die
Berechnungsmethode. So wiesen das Bundesministerium der Finanzen
ebenso wie das Statistische Bundesamt im Jahr 2001 eine Quote von
40,8 % aus, während die OECD eine Quote von 36,8 % berechnete,
wohingegen die Deutsche Bundesbank auf eine Quote von 42,3 % kam.
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Wichtige Unterschiede ergeben sich aus der Zuordnung des Kinder-
geldes, der Eigenheimzulage und der Investitionszulage, die von der
OECD aus Gründen der internationalen Vergleichbarkeit mit der Steuer-
schuld saldiert werden. Andererseits setzt die deutsche Regierung in der
volkswirtschaft-lichen Gesamtrechnung fiktive Beiträge zur Sozialver-
sicherung für Beamte ein, die die Abgabenquote erhöhen. Die Bundes-
bank rechnet noch Einnahmen aus Staatsunternehmen und den
Bundesbankgewinn hinzu.
Wirtschaftspolitische Bewertung:
Eine hohe Abgabenquote wird in der neoklassischen Wirtschaftstheorie
 gleichgesetzt mit umfangreicher staatlicher Umverteilung, geringeren
ökonomischen Anreizeffekten und geringer Attraktivität des Produktions-
standorts aufgrund hoher Produktionsnebenkosten.
Tatsächlich aber gehören ein Großteil der wirtschaftlich am weitesten ent-
wickelten Staaten zu Staaten mit vergleichsweise hoher Abgabenquote.
Quelle: Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Abgabenquote)
           dort gibt es weitere Quellenangaben, Stand: 27.10.2017