Koalitionsvertrag enthält bedenkliche Vereinbarungen, die die
Demokratie untergraben!! Laut vorliegendem Koalitionsvertrag
müssen CDU, CSU und SPD in einer Großen Koalition einheitlich im
Bundestag abstimmen, wechselnde Mehrheiten werden ausge-
schlossen. Das ist eine Blanko-Vollmacht für die Gesetzes-   
vorlagen der Regierungsspitze.
Im möglichen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD stehen auf den Zeilen
8302-8304 folgende Sätze:
„Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koali-
tionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand
der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“
Bedeutet das nicht, dass künftig alle Bundestagsabgeordneten von CDU, CSU
und SPD einheitlich abstimmen müssen? Und das auch bei Themen, die nicht
einmal Gegenstand des Vertrages waren?
Im Grundgesetz, Artikel 38 (1) steht geschrieben: „Die Abgeordneten des
Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge
und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Das Grundgesetz gibt die allgemeinen Richtlinien vor. Der Abgeordnete ist frei
gewählt und in seinen Abstimmungen ebenfalls frei.
So schrieb deliberationdaily.de im Jahre 2013: „Wie passt da der Koalitions-
zwang hinein? Ganz einfach: niemand zwingt Leute, in eine Partei zu gehen.
Dass es in der Realität kaum eine andere Chance gibt, in den Bundestag zu
gehen, spielt für dieses Argument keine Rolle. Das Grundgesetz weist den
Parteien diese Funktion ausdrücklich zu. Wenn ein Abgeordneter sich also
nicht dem Fraktionszwang unterwerfen will, muss er das auch nicht tun. Ihm
oder ihr bleiben zwei Möglichkeiten: der Rücktritt vom Mandat oder der Aus-
tritt aus der Partei.
Dass eine Partei sich auf eine gemeinsame Linie einigt, ist normal und als
Koalitonszwang bzw. als Koalitionsdisziplin bekannt. Kein Abgeordneter kann
alle Schriften und Dokumente lesen, die Themen werden innerhalb einer Frak-
tion fachgerecht aufgeteilt.
Was ist neu und gefährlich daran?
Was die CDU/CSU und die vermutliche Kanzlerin Merkel vorgeben werden,
muss 1:1 demnach von der SPD unterschrieben werden, natürlich auch von
den Fraktionsmitgliedern der CDU/CSU. Die drei Parteien werden im Koalitions-
vertrag dazu verpflichtet, beispielsweise bei Gesetzesvorlagen einstimmig zu-
zustimmen, egal, welche Themen sie betreffen und unabhängig davon, ob sie
schon im Koalitionsvertrag beschrieben wurden.
Quelle und gesamter Artikel: http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/koalitionsvertrag-
eine-gefaehrliche-blanko-vollmacht-fuer-die-regierung-a2358179.html?latest=1
Weitere bedenkliche Vereinbarungen im Koalitionsvertrag:
Skandallös: Zeitungen sollen wegen sinkender Leser zukünftig vom Staat -
also vom Steuerzahler  - Geld bekommen ...
Die GroKo spricht sich außerdem für Atomwaffen in Deutschland aus ...
EU-Beiträge sollen erhöht werden: AfD-Politikern Weidel dazu: Wie wenig eine
Neuauflage der Großen Koalition die Interessen der deutschen Bürger vertrete,
mache der Koalitionsvertrag deutlich. Dort stehe wörtlich: „Wir sind zu höhe-
ren Beiträgen zum EU-Haushalt bereit.“ CDU und SPD opferten freiwillig das
„Königsrecht eines jeden Parlamentes, und das sei die Budget-Hoheit, kriti-
siert die AfD-Politikerin weiter. Das sei eine Bankrotterklärung...
Eine Minderheitsregierung würde übrigens die Demokratie stärken und
Lobbyismus unterbinden...            
(wird sie deshalb von Merkel & Co. so  
vehement abgelehnt...?)
Im übrigen mehrten sich zuletzt die Stimmen in CDU für einen Wechsel            
an der Spitze der Partei ...
27.2.2018