Anfang dieser Woche haben Frankreich und Deutschland einen Kompromiss
zur Frage gefunden, für wen der Einsatz von Uploadfiltern verpflichtend sein
soll. Diese Frage hatte vor zwei Wochen den Stillstand der Verhandlungen
verursacht.
Ihr Kompromiss kann kaum als ein solcher bezeichnet werden, da er sich fast
ausschließlich an den Forderungen Frankreichs orientiert, und die weitreichen-
dsten Filterverpflichtungen für Plattformen vorsieht, die die Reform je gesehen
hat. Sollte der "Kompromiss" umgesetzt werden, wären die Auswirkungen auf
alle noch so kleinen Europäischen Unternehmen unüberwindbar und finanziell
zerstörerisch!
Der Deutsch-Französische Kompromiss sieht vor, dass profitorientierte
Plattformen alle der folgenden drei Bedingungen erfüllen müssen, um von
einer allgemeinen Filterpflicht ausgenommen zu sein:
1. Die Plattform muss jünger als 3 Jahre alt sein
2. Der Jahresumsatz muss weniger als 10 Millionen Euro betragen
3. Die Plattform muss weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat haben
Wird auch nur eine dieser drei Bedingungen nicht erfüllt, wäre eine Plattform
gezwungen, Uploadfilter zu implementieren.
Insbesondere das erste Kriterium hätte zur Folge, dass binnen maximal drei
Jahren sämtliche bestehenden, in der EU verfügbaren Plattformen unter die
Filterpflicht fallen, ungeachtet ihrer Größe, oder ob sie an die Öffentlichkeit
gerichtet sind oder nicht.
Profitorientiert umspannt in diesem Kontext sowohl Youtube und Facebook,
als auch kleine Wordpress Blogs mit Uploadfunktion, die über Werbung
versuchen ihre Hosting-Kosten wiedereinzuholen.
Darüber hinaus müssen alle Plattformen, ob sie die Kriterien erfüllen oder
nicht, beweisen, dass sie „größte Bemühungen“ unternommen haben, um von
allen Rechteinhabern Lizenzen einzuholen, deren Inhalte ihre Nutzer womög-
lich hochladen könnten. Kurz: Plattformbetreiber müssten zu jedem jemals
kreierten, urheberrechtlich geschützten Inhalt eine Lizenz vereinbaren.
Von verhandeln kann nicht die Rede sein, da "größte Bemühungen" nichts
anderes heißt, als dass Rechteinhaber jeden Preis nennen können - ablehnen
können die Plattformbetreiber nämlich nicht. Der einzige Ausweg wäre eine
umfangreiche Selbstzensur mit Uploadfiltern, die wiederum kostspielig,
technisch fehlerhaft und ein Angriff auf die Informations- und Meinungsfreiheit
wäre. Beide Optionen zerstören das Internet, wie wir es kennen.
Besonders hervorzuheben ist dabei folgendes Detail: Der Kompromiss ist das
Resultat eines Telefonats zwischen Frankreichs Premier Macron und Bundes-
kanzlerin Merkel. Danach hat sich das unter CDU-Leitung stehende Kanzleramt
aktiv in die Verhandlungen zur Urheberrechtsreform eingemischt, trotz der Ab-
sage gegen alle Formen von Uploadfiltern, die CDU/CSU erst im März 2018 in
ihrem Koalitionsvertrag mit der SPD versprach.
Auffällig ist, dass die Deutsche Position bis zum Stillstand vor zwei Wochen
vom SPD-geführten Justizministerium ausgearbeitet wurde und durchaus
internetfreundlich war. Kurz, wer hat uns verraten? Die Christdemokraten.
Weitere Informationen dazu sowie eine Petition dazu siehe: https://www.change.org/
p/stoppt-die-zensurmaschine-rettet-das-internet-uploadfilter/