Da die CIA offiziell keine Folter anwenden darf, wurde es gängige Praxis, die
Gefangenen in befreundete Länder auszufliegen, wo sie von „Verhörspezialisten“
dieser Länder vernommen werden.
Besonders kritisiert wird in diesem Zusammenhang die auch von US-Stellen
mehrfach bestätigte Tatsache, dass dabei Länder bevorzugt werden, die syste-
matisch foltern, etwa Syrien und Ägypten.
Im April 2009 wurden von US-Präsident Barack Obama interne Papiere des
Geheimdienstes CIA veröffentlicht, die die Existenz eines polnischen Geheim-
gefängnisses bestätigen und die belegen, dass Chalid Scheich Mohammed allein
im März 2003 183 Mal dem Waterboarding unterzogen wurde, im Schnitt acht
Mal pro Tag.
Im Jahr 2005 berichteten Medien, dass die CIA mit Hilfe von als zivil getarnten
Fluggesellschaften Transporte von ohne rechtliche Grundlage verhafteten
Terrorverdächtigen vornimmt. Genannt wurden die Airlines Premier Executive
Transport Services, Tepper Aviation, Pegasus Technologies und Aero
Contractors. Dabei soll sie die Frankfurter Rhein-Main Air Base für geheime
Gefangenentransporte als Zielort missbraucht haben, um von dort aus die
weltweiten Geheimgefängnisse anzufliegen.
Die Berichte führten zu einer offiziellen Untersuchung im Auftrag des Europä-
ischen Parlaments durch den Sonderermittler Dick Marty. Nach seinen Erkennt-
nissen soll die CIA in Europa über 100 Personen entführt haben. Marty betonte
aber, dass er nicht die Kapazitäten besäße, genügend Beweise aufzubringen, um
die Folteranlagen zu identifizieren. Dabei warf er einigen europäischen Regier-
ungen vor, in der Angelegenheit eine heimliche Komplizenschaft mit den USA
eingegangen zu sein. Insbesondere Polen und Rumänien hätten CIA-Gefängnisse
in ihren Ländern ermöglicht.
Die Vorgehensweise deckt sich zumindest teilweise mit der Definition des
Verschwindenlassens von Personen, das in dem 2002 in Kraft getretenen Rom-
Statut als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert ist. Es bildet eine der
Rechtsnormen für die Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den
Haag.
Die Regierung von Präsident Bush forderte jahrelang eine Immunität für US-
Bürger, die der Strafgerichtshof bislang aber nicht gewähren will. Mit mehr als 50
Staaten haben die USA inzwischen bilaterale Abkommen geschlossen, die eine
Auslieferung von US-Bürgern aus diesen Ländern nach Den Haag verhindern
sollen.
In Deutschland sind im Zusammenhang mit der Entführung des deutschen
Staatsbürgers Khaled al-Masri Haftbefehle gegen 10 CIA-Agenten ausgesprochen
worden.
In Italien werden wegen der Entführung des Imams Abu Omar 26 CIA-Agenten
per Haftbefehl gesucht. 
Im November 2009 wurden 22 CIA-Mitarbeiter und ein Angehöriger der
Luftwaffe zu Haftstrafen zwischen 7 und 9 Jahren verurteilt. Die Berufungs-
verfahren wurden im September 2012 vom höchsten italienischen Gericht
endgültig abgewiesen. Die CIA-Mitarbeiter wurden von den italienischen
Ermittlern mit Hilfe einer Software namens Analyst's Notebook der Firma IBM
enttarnt. Die Software analysierte die Verbindungsdaten und andere Metadaten
einer großen Anzahl von Mobiltelefonen um Muster und Zusammenhänge zu
finden.
Im Jahr 2006 erklärte der Oberste Gerichtshof der USA zahlreiche der oben
angeführten Praktiken der US-Regierung für ungesetzlich. Um eine legale
Grundlage für ihr weiteres Vorgehen zu schaffen, schuf die Bush-Regierung daher
das umstrittene Gesetz Military Commissions Act. In einem in der Öffentlichkeit
wenig beachteten Teil enthält das Gesetz eine Art Generalamnestie für von US-
Bürgern verübte Verbrechen vor Inkrafttreten des Gesetzes, was von Kommenta-
toren als auf die oben genannten Praktiken bezogen gedeutet wurde.
Nach offiziellen US-Angaben sind die von der CIA betriebenen Geheimgefäng-
nisse im Laufe des Jahres 2006 geschlossen worden. Laut einem Bericht der
Financial Times wurde diese unter anderem vom Menschenrechtsrat der UN lange
geforderte Entscheidung dadurch beschleunigt, dass Verhörspezialisten der CIA
sich wegen der unklaren Rechtslage geweigert hatten, in diesen Einrichtungen
weiterhin Gefangene zu verhören.
Im Jahr 2006 veröffentlichte ein Zusammenschluss von sechs Menschenrechts-
organisationen, darunter Amnesty International und Human Rights Watch, eine
Liste mit 36 Personen, die entweder erwiesenermaßen oder mit hoher Wahrschein-
lichkeit von US-Behörden wie der CIA unter Terrorverdacht gefangen gehalten
wurden, und die „verschwunden“ (engl. disappeared) seien. Sie seien weder
wieder aufgetaucht, noch würden die US-Behörden Fragen zu ihrem weiteren
Schicksal oder deren Verbleib beantworten. Diese Situation hatte sich bis zum
April 2009 noch nicht wesentlich geändert. Die US-amerikanische Juraprofessorin
Margaret Satterthwaite meinte dazu:
„Bis die US-Regierung das Schicksal und den Verbleib dieser Individuen aufklärt,
sind diese Menschen noch verschwunden, und Verschwindenlassen ist eine der
schwerwiegendsten internationalen Menschenrechtsverletzungen. (Until the
U.S. government clarifies the fate and whereabouts of these individuals, these
people are still disappeared, and disappearance is one of the most grave
international human rights violations.)“
Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie,
                 dort gibt es weitere Quellenangaben