Inkrafttreten von CETA
Es müssen nun alle 28 Mitgliedstaaten das Abkommen auf nationaler Ebene
ratifizieren, bevor es in Kraft treten kann.
Vorläufige Anwendbarkeit
Im März 2016 bat die EU-Kommission um Stellungnahmen der nationalen
Wirtschaftsministerien zu der Frage, ob CETA bereits vor der Ratifizierung durch
alle nationalen Parlamente vorläufige Anwendung finden soll.
Dies würde bedeuten, dass zumindest in jenen Bereichen, die im alleinigen Zustän-
digkeitsbereich der EU liegen, das Abkommen bereits nach der Ratifizierung durch
das EU-Parlament in Kraft wäre.
Weder das deutsche noch das österreichische Ministerium meldeten Bedenken an.
Am 11. Mai 2016 haben die österreichischen Bundesländer eine bindende "ein-
heitliche Stellungnahme" gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG abgegeben, die das öster-
reichische Mitglied der Bundesregierung auffordert, CETA nicht zuzustimmen,
solange u.a. eine vorläufige Anwendbarkeit vorgesehen ist.
Der österreichische Wirtschaftsminister hat beim EU-Ministerrat vom 13. Mai
2016 darauf hingewiesen.  Ob die Praxis der vorläufigen Anwendbarkeit
verfassungskonform ist, ist umstritten. 
Deutschland
In Deutschland ließ eine von mehr als 125.000 Menschen gestellte Verfassungs-
beschwerde durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen, ob die vorläufige
Anwendbarkeit mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Dies hat das
Bundesverfassungsgericht grundsätzlich bejaht; die Bundesregierung muss
allerdings sicherstellen,
-
dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von
CETA umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen
Union liegen,
-
dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der
Hauptsache eine hinreichende demokratische Rückbindung der im
Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist und
-
dass die Auslegung des Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA eine einseitige
Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland ermöglicht.
Österreich
Am 24. September 2014 wurde CETA im Nationalrat diskutiert, nachdem die
Grünen eine dringliche Anfrage an Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner
eingebracht hatten.
Alle Fraktionen äußerten sich hierbei zu verschiedenen Aspekten des Abkommens
kritisch, wobei die Regierungsparteien sowie NEOS und Team Stronach es prinzi-
piell verteidigten.
Schließlich wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Die Grünen ein Ent-
schließungsantrag angenommen, in dem gefordert wird, dass
-
die europäischen Sozial-, Datenschutz- und Umweltstandards und das
Schutzniveau der öffentlichen Dienstleistungen beibehalten werden.
-
die Verhandlungen zu CETA und ähnlichen Abkommen in Zukunft
transparenter geführt und die Öffentlichkeit eingebunden wird.
-    für ein Inkrafttreten das Abkommen durch die nationalen Parlamente
ratifiziert werden muss.
-
kein ISDS in den Vertrag aufgenommen wird.
Im September 2016 wurde die Abhaltung eines Volksbegehrens genehmigt, das
eine verpflichtende Behandlung der beiden Abkommen CETA und TTIP durch das
Parlament beinhaltet. Initiatoren des Begehrens waren mehrere SPÖ-Bürgermeister
aus Niederösterreich.
Christian Kern (SPÖ), Bundeskanzler seit Mai 2016, lehnt CETA ab und ließ
die SPÖ-Mitglieder befragen.
Kanadische Politik
CETA wird in Kanada vom Kabinett Trudeau befürwortet, ebenso vom 2006 bis
2014 regierenden Kabinett Harper, in dessen Regierungszeit das Abkommen
maßgeblich ausgehandelt wurde.
Das Abkommen wird von der Regierung unterzeichnet und durch das Parlament
ratifiziert. Eine Beteiligung der Regionen und Territorien daran ist nicht vonnöten;
jedoch müssen diese ihre eigenen Gesetze zur Umsetzung der Vertragsbestimmun-
gen anpassen. Aufgrund der frühzeitigen Verhandlungsbeteiligung dieser ist
hierbei jedoch Widerstand, vergleichbar mit den Einsprüchen einzelner EU-
Staaten, nicht zu erwarten.
Zivilgesellschaft
Neben Kritik und Protesten der Zivilgesellschaft schlagen ein paar der NGOs auch
vor, wie CETA und weitere Handels- und internationale Abkommen zu gestalten
wären – inhaltlich auf das Wesentliche konzentriert, flexibler und demokratischer
gestaltet, mit frühzeitigem Einbezug der Beteiligten und mehr an Transparenz.
Foodwatch schlägt vor:
„Handelsabkommen nur für den Abbau von Zöllen abzuschließen (am besten auf
globaler Ebene), den Rest aber auf Branchenvereinbarungen und flexiblere
Verordnungen auszulagern“. 
Mehr Demokratie stellt in ihrem Papier Forderungen zur Demokratisierung von
EU Handelsverträgen“ (April 2016) fest, dass „Vorschläge, wie die Handelspolitik
in Zukunft anders ablaufen soll, sehr selten“ sind und bringt ihre „Forderungen in
die Diskussion...wie Handelsverträge der EU demokratisiert werden können“ ein,
die der Autor in zwei Bereiche aufteilt – ohne und mit Änderung der EU-Verträge:
A. Verbesserungen ohne Änderung der EU-Verträge
1.
Verhandlungstexte aller Seiten sind zu veröffentlichen
2.
Mandat ist zwingend zu veröffentlichen
3.
Umfassende Information des Europäischen Parlamentes
4.
Gleichgewichtige Beteiligung von Interessenvertretern
5.
Keine unkündbaren Verträge und keine Verträge mit sehr langen
Laufzeiten
6.
Keine vorläufige Anwendung
B. Verbesserungen, die Änderungen der EU-Verträge notwendig machen
1.
[EU-]Parlament beschließt (zusammen mit dem [EU-]Rat) über das
[Verhandlungs-]Mandat
2.
[EU-]Parlament kann Nachverhandlungen durchsetzen
3.
Direktdemokratische Kontrolle von Handelsverträgen wird ermöglicht
Im weiteren Papier von Mehr Demokratie fragen die Autoren: „Warum ist CETA
ein Demokratieproblem?“ (Juli 2016) und führen „sieben Gründe“ auf, „warum
die Parlamente CETA ablehnen müssen“:
„undemokratisches Mandat; Intransparenz; undemokratische Ratifizierung;
schwache Rolle der Parlamente; Schiedsgerichte als Paralleljustiz; demo-
kratisch nicht legitimierte Gremien; kaum möglicher Ausstieg, verhinderte
demokratische Korrekturen“. Und sie fordern, dass bei Verhandlungen,
Abschlüssen und Anpassungen internationaler Verträge die „demokrati-
sche[n] Handlungsspielräume [zu] erhalten und aus[zu]bauen“ sind:
„Wenn künftig internationale Verträge geplant sind, müssen... das EU-
Parlament und die nationalen Parlamente frühzeitig in die Entscheidungs-
prozesse eingebunden sein und umfassend über die Voraussetzungen und den
Verlauf der Verhandlungen informiert werden.“
Weitere Kritik, Proteste
CETA wird von einer Reihe von Nichtregierungsorganisationen abgelehnt. In
Deutschland zählen dazu attac,  der BUND, Campact, und Mehr Demokratie .
Der Versuch einer Koalition von insgesamt über 300 europäischen NGOs, eine
Europäische Bürgerinitiative gegen CETA zu initiieren, wurde 2014 von der
Europäischen Kommission mit der Begründung abgelehnt, die Verhandlungen zu
Freihandelsabkommen seien kein Rechtsakt, der mit einer Bürgerinitiative ange-
griffen werden kann.
Dagegen erhob die Initiative Klage beim Europäischen Gerichtshof. Das Bünd-
nis der NGO startete eine Unterschriftenkampagne.
Bis zum 6. Oktober 2015 wurden unter dem Slogan Stopp-TTIP europaweit über
3,28 Mio. Unterschriften gesammelt. Bei einer Demonstration am 10. Oktober
2015 in Berlin sprachen sich nach Angaben der Veranstalter 250.000 Menschen
gegen CETA und TTIP aus.
Von Marianne Grimmenstein wurde mit Unterstützung des Rechtswissenschaftlers
Andreas Fisahn in Deutschland eine Verfassungsbeschwerde gegen CETA 
ausgearbeitet und auf change.org beworben, der sich bis zum Einsendeschluss am
14. August 2016 über 100.000 Menschen angeschlossen haben. 
Am 17. September 2016 protestierten in Deutschland nach Angaben der Veran-
stalter bis zu 320.000 Menschen – laut Behörden und Polizei 198.000  – gleich-
zeitig in sieben Großstädten gegen CETA und TTIP und übertrafen damit deutlich
die von den Organisatoren und der Polizei erwarteten 100.000 Teilnehmer.
Laut den Veranstaltern nahmen teil: Berlin (70.000, durch Polizei bestätigt ),
Hamburg (65.000), Köln (55.000), Frankfurt am Main (50.000), Stuttgart (40.000),
München (25.000) und Leipzig (15.000).
In Köln musste z.B. die Strecke für den Demonstrationszug von der Polizei zwei
mal verlängert werden, da diese nur mit 30.000 Teilnehmern gerechnet hatte.
Auch in Österreich zählten die Veranstalter etwa 25.000 Teilnehmer am Aktions-
tag, vorwiegend in Wien, aber auch in anderen Landeshauptstädten. 
Kanada
Auf kanadischer Seite haben sich mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen im
Trade Justice Network zusammengefunden und das Abkommen in einer gemein-
samen Erklärung kritisiert. Sie werfen der kanadischen Regierung vor, die Öffent-
lichkeit gezielt über Inhalt und Folgen des Abkommens zu täuschen.
Kanadische Organisationen kritisieren die Gleichbehandlung europäischer
Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen, weil sie die Möglichkeit der
Förderung lokaler Firmen untergrabe. Durch „Ratchet“-Klauseln würden aktuelle
und zukünftige Privatisierungen festgeschrieben, die abschließende Ausnahme-
liste könnte Regierungen von der Einführung neuer öffentlicher Dienstleistungen
abhalten.
Auch das Investitionsschutzkapitel ist umstritten: Es sei nicht sichergestellt, dass
neue Regulierungsmaßnahmen für den Finanzmarkt nicht vor Schiedsgerichten
angefochten werden können. Die entsprechende Ausnahmeklausel sei deutlich
schwächer ausgestaltet als unter NAFTA. Auch bestehende und zukünftige
Umweltschutzgesetze seien durch die Möglichkeit von Investor-Staat-Klagen
bedroht.
In Kanada ist auch die Änderung des Arzneimittelrechts umstritten, da durch die
Verlängerung des Patentschutzes für Medikamente höhere Kosten für das staat-
liche Gesundheitssystem befürchtet werden. Schätzungen gehen von mindestens
850 Millionen kanadischen Dollar an Mehrkosten pro Jahr für das kanadische
Gesundheitssystem aus.
Wirtschaftlich würde CETA das bestehende Außenhandelsdefizit Kanadas mit der
EU vergrößern und die Abhängigkeit Kanadas vom Rohstoffexport erhöhen. 
Lock-in-Klauseln
Campact hat sogenannte Lock-in- oder Ratchet-Klauseln kritisiert, mit der sich EU
und Kanada gegenseitig verpflichten, bisher durchgeführte Deregulierungen und
Privatisierungen nie mehr rückgängig zu machen. Die EU-Kommission
verweist darauf, dass die Ratchet-Klausel in „kritischen oder sensiblen“ Sektoren
wie Abfallentsorgung und öffentlichem Verkehrswesen nicht anwendbar ist.
Netzpolitische Aspekte
Netzpolitik.org nennt folgende netzpolitischen Kritikpunkte mit dem Fazit, dass
die 519 Seiten Vertragstext weiterhin zu analysieren bleiben:
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Urheberrecht (Verpflichtung DRM-Umgehungsverbot etc.)
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Haftungsprivilegierung von Intermediären
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„May“-Klausel, um das Abfilmen von Kinofilmen zu kriminalisieren
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Durchsetzung von Immaterialgüterrechten
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Auskunftspflichten bei der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten
inklusive Bankdaten
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eventuelle Quick-Freeze-Verpflichtung im IPR-Kapitel, Artikel 16
Verstoß gegen das Völkerrecht
Nach Meinung des US-amerikanischen Völkerrechtlers Alfred de Zayas verstoßen
die Freihandelsabkommen wie TPP, TTIP, TiSA und so auch CETA gegen das
Völkerrecht. Es seien keine Freihandelsverträge, sondern „politische Verträge, die
unser demokratisches System abschaffen sollen“.
Natur- und Umweltschutz
In einem vom WWF Deutschland beauftragten Gutachten stellte der Volkswirt und
Politologe Christoph Scherrer 2014 zahlreiche Gefahren von CETA für den Natur-
und Umweltschutz fest.
Ein Risiko stellten insbesondere die vorgesehenen Streitschlichtungsverfahren
zwischen dem Staat und privaten Investoren dar. Nachhaltigkeit, Umwelt- und
Arbeitsschutz seien „institutionell schwach ausgestaltet und ohne effektive
Sanktions- oder Durchsetzungsmechanismen“.
Quelle: Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Comprehensive_Economic_and_
Trade_Agreement), dort gibt es weitere Quellenangaben (Febr.2017)