Die Kehrtwende der Bundesregierung wurde Anfang der Woche bekannt.  
Auf der wöchentlichen Regierungspressekonferenz erklärte Angela Merkels
Sprecher Steffen Seibert, es werde noch geprüft, ob CETA als Einspruchs-
oder Zustimmungsgesetz in den Bundesrat eingebracht werden soll.
Dieser Unterschied ist nicht belanglos:
-  Beim Zustimmungsgesetz müssen im Bundesrat mindestens 35 Ja-
Stimmen zusammenkommen, um CETA zu ratifizieren. Mit Ja stimmen kann
ein Bundesland nur, wenn alle an der Regierung beteiligten Parteien diese
Entscheidung mittragen. Sagt ein Partner nein, muss eine Enthaltung her, die
wie ein Nein zu CETA wirkt.
-  Als Einspruchsgesetz ist CETA im Bundesrat jedoch nicht zu stoppen.
Denn mit ihrer Zwei-Drittel-Mehrheit kann die Große Koalition im Bundestag
den Bundesrat überstimmen, selbst wenn er Einspruch gegen CETA einlegen
würde.
Wie absurd es wäre, CETA als Einspruchsgesetz zu behandeln, zeigt ein
Blick in die Vergangenheit. Bei früheren Handelsabkommen war es eine
Selbstverständlichkeit, sie als Zustimmungsgesetz einzubringen. Zuletzt
passierte am 3. Mai 2013 das Freihandelsabkommen der EU mit Kolumbien
und Peru den Bundesrat nur ganz knapp. 
Wenn die Bundesregierung ihren geplanten Kurswechsel durchzieht, hat dies
vermutlich auch Konsequenzen für TTIP und das Dienstleistungsabkommen
TISA. Denn auch diese Abkommen lassen sich am ehesten im Bundesrat
stoppen.
Es wäre keine große Überraschung, wenn die Jurist/innen des CDU-geführten
Bundesinnenministeriums zu dem Schluss kommen würden, CETA nur als
Einspruchsgesetz zu klassifizieren.
Die Bürgerrechtsbewegung CAMPACT will nun dagegen vorgehen und ein
Fachgutachten in Auftrag geben, um zu klären, wie CETA zu behandeln ist.
Weitere Infos sowie ein Aufruf zur Spende siehe unter  https://www.campact.de/
12.11.2016